Förderpaket Freie Kunst 2025

Auch in diesem Jahr erhält der vfdkb Fördermittel vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Die Antragstellung erfolgt erstmals direkt über diese Webseite. Den Link zu den Antragsformularen finden Sie unter dem Text zum jeweiligen Förderprogramm. Bitte reichen Sie keine Anträge per E-Mail ein.


Die Prozessförderung Bayern zielt auf neue Projektvorhaben und Produktionen von langjährig professionell frei produzierenden darstellenden Künstler*innen/-gruppen aller Sparten und Genres der freien darstellenden Künste, die nicht überwiegend (d.h. über 50%) öffentlich mit bayerischen Mitteln (kontinuierliche Grundförderung bzw. institutionelle Förderung) finanziert werden.

Die maximale Förderung pro Projekt: 15.600 €

Vergabeverfahren: Auswahl durch eine Fach-Jury

Download Regularien Prozessförderung:


Die Strukturförderung Bayern richtet sich an Verbände, Produktionszentren, Netzwerke, Produktionsbüros oder regionale Festivals. Sie unterstützt (digitale) Vermittlungsformate im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung, die mindestens eine Infoveranstaltung zur Weiterbildung, eine Netzwerkveranstaltung oder eine Beratungsveranstaltung zum Inhalt haben.

Die maximale Förderung pro Projekt: €3.000

Vergabeverfahren: Auswahl durch Vorstand des VfdkB auf Basis der geltenden Regularien

Download Regularien Strukturförderung:


Die Wiederaufnahmeförderung Bayern richtet sich an professionell tätige Künstler*innen/-gruppen der freien darstellenden Künste, die nicht öffentlich mit bayerischen Mitteln oder überwiegend (d.h. über 50%) öffentlich mit anderen Mitteln (kontinuierliche Grundförderung bzw. institutionelle Förderung) finanziert werden. Antragsteller*innen können alle freien und professionellen Theater, Theatergruppen und Theaterschaffenden in Bayern sein.

Die maximale Förderung pro Projekt: €9.000

Vergabeverfahren: First-come-first-serve-Prinzip (Windhundverfahren)

Download Regularien Wiederaufnahmeförderung:


Die Koproduktionsförderung ist ein Zuschuss zu den zusätzlichen entstehenden Personal- und Produktionskosten einer bayerischen, freien, professionellen Theatergruppe/Theaterinstitution bzw. Theaterschaffenden für eine Kooperation mit einer anderen bayerischen, freien, professionellen Theatergruppe/Theaterschaffenden.

Die maximale Förderung pro Projekt: 15.000 €

Vergabeverfahren: Auswahl durch eine Fach-Jury

Download Regularien Koproduktionsförderung:


Wir möchten insbesondere BIPoC und Vertreter*innen von Migrantischen-Diaspora-Gemeinschaften ermutigen, einen Antrag zu stellen. Ausdrücklich eingeladen sind FLINTA*, Menschen mit Behinderungen, neurodiverse Menschen und Menschen mit ungeraden Bildungsbiographien.


ALLGEMEINE FORMULARE ZUM DOWNLOAD


INFOS ZUM ANTRAG:

Bei Fragen zur Antragstellung erreichen Sie uns per E-Mail oder telefonisch (Telefonzeiten siehe unten).

>> Wenn Sie spezielle Fragen zu Ihrer Ausgangssituation haben, nutzen Sie bitte unsere telefonische Beratung zu den unten stehenden Sprechzeiten. <<


Ansprechpartner*innen:

Bojena Todorow (sie/ihr)

bojena.todorow[at]vfdkb.de

Telefon: + 49 (0) 89 356477241

Sprechzeiten: Mittwoch, 10-13 Uhr

Luis Argauer (er/ihm)

luis.argauer[at]vfdkb.de

Telefon: + 49 (0) 89 356477243

Sprechzeiten: Dienstag + Freitag, 10-13 Uhr