Förderpaket Freie Kunst 2026

Auch in diesem Jahr erhält der vfdkb Fördermittel vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Die Fristen für die Programme sind wie folgt:

Prozess-, Koproduktions- und Strukturförderung:

Frist: 19. Mai 2026. (Die Anstragstellung ist möglich ab 27. April 2026.)

Wiederaufnahmeförderung:

Antragstellung möglich ab 05. Mai um 10 Uhr (“first come first serve”)


Die Prozessförderung Bayern zielt auf neue Projektvorhaben und Produktionen von langjährig professionell frei produzierenden darstellenden Künstler*innen/-gruppen aller Sparten und Genres der freien darstellenden Künste, die nicht überwiegend (d.h. über 50%) öffentlich mit bayerischen Mitteln (kontinuierliche Grundförderung bzw. institutionelle Förderung) finanziert werden.

Die maximale Förderung pro Projekt: 15.600 €

Vergabeverfahren: Auswahl durch eine Fach-Jury

Einreichfrist: 19.05.2026

Antragstellung möglich ab: 27.04.2026

Download Regularien:


Die Strukturförderung Bayern richtet sich an Verbände, Produktionszentren, Netzwerke, Produktionsbüros oder regionale Festivals. Sie unterstützt (digitale) Vermittlungsformate im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung, die mindestens eine Infoveranstaltung zur Weiterbildung, eine Netzwerkveranstaltung oder eine Beratungsveranstaltung zum Inhalt haben.

Die maximale Förderung pro Projekt: €3.000

Vergabeverfahren: Auswahl durch Vorstand des VfdkB auf Basis der geltenden Regularien

Einreichfrist: 19.05.2026

Antragstellung möglich ab: 27.04.2026

Download Regularien:


Die Wiederaufnahmeförderung Bayern richtet sich an professionell tätige Künstler*innen/-gruppen der freien darstellenden Künste, die nicht öffentlich mit bayerischen Mitteln oder überwiegend (d.h. über 50%) öffentlich mit anderen Mitteln (kontinuierliche Grundförderung bzw. institutionelle Förderung) finanziert werden. Antragsteller*innen können alle freien und professionellen Theater, Theatergruppen und Theaterschaffenden in Bayern sein.

Die maximale Förderung pro Projekt: €9.000

Vergabeverfahren: First-come-first-serve-Prinzip (ehemals: Windhundverfahren)

Antragstellung möglich ab 05. Mai um 10 Uhr (“first come first serve”)

Download Antragsformular:

Download Regularien:


Die Koproduktionsförderung ist ein Zuschuss zu den zusätzlichen entstehenden Personal- und Produktionskosten einer bayerischen, freien, professionellen Theatergruppe/Theaterinstitution bzw. Theaterschaffenden für eine Kooperation mit einer anderen bayerischen, freien, professionellen Theatergruppe/Theaterschaffenden.

Die maximale Förderung pro Projekt: 15.000 €

Vergabeverfahren: Auswahl durch eine Fach-Jury

Einreichfrist: 19.05.2026

Antragstellung möglich ab: 27.04.2026

Download Regularien:


Wir möchten insbesondere BIPoC und Vertreter*innen von Migrantischen-Diaspora-Gemeinschaften ermutigen, einen Antrag zu stellen. Ausdrücklich eingeladen sind FLINTA*, Menschen mit Behinderungen, neurodiverse Menschen und Menschen mit ungeraden Bildungsbiographien.


ALLGEMEINE FORMULARE ZUM DOWNLOAD


INFOS ZUM ANTRAG:

Bei Fragen zur Antragstellung erreichen Sie uns per E-Mail oder telefonisch.


Ansprechpartner*innen:

Bojena Todorow (sie/ihr)

bojena.todorow[at]vfdkb.de

Telefon: + 49 (0) 89 356477240

Luis Argauer (er/ihm)

luis.argauer[at]vfdkb.de

Telefon: + 49 (0) 89 356477240