Die aktuell laufenden bayerischen Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende werden bis Ende März 2022 verlängert. Dies betrifft u.a. das Hilfsprogramm für Soloselbständige, das Spielstätten- und Veranstalter*innenprogramm und das Stipendienprogramm für Künstler*innen in der Anfangsphase ihres Schaffens.
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