Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen: Informationen zur “Freiwilligen” Absage

Die “freiwillige” Absage ist für Kulturveranstaltungen im Zeitraum 18.11.2021 bis 28.02.2022 möglich. Dies betrifft Kulturveranstaltungen… a) die entweder bereits bis einschließlich 06.12.2021 in der Antragsplattorm registriert wurden oderb) bei denen der Ticketverkauf (im Regelfall) bis einschließlich 06.12.2021 begonnen hat.In diesem Fall (b) müssen die abzusagenden Veranstaltungen bis spätestens 23.12.2021 registriert werden. Eine Registrierung in der“Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen: Informationen zur “Freiwilligen” Absage” weiterlesen