Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen: Informationen zur “Freiwilligen” Absage

Die “freiwillige” Absage ist für Kulturveranstaltungen im Zeitraum 18.11.2021 bis 28.02.2022 möglich.
Dies betrifft Kulturveranstaltungen…

a) die entweder bereits bis einschließlich 06.12.2021 in der Antragsplattorm registriert wurden oder
b) bei denen der Ticketverkauf (im Regelfall) bis einschließlich 06.12.2021 begonnen hat.
In diesem Fall (b) müssen die abzusagenden Veranstaltungen bis spätestens 23.12.2021 registriert werden.

Eine Registrierung in der Vergangenheit liegender oder bereits abgesagter Veranstaltungen ist weiterhin nicht möglich.
Die Registrierung muss vor der öffentlichen Bekanntgabe der Veranstaltungsabsage stattgefunden haben.

Bei “freiwilliger” Absage muss
1) bis spätestens 23.12.2021 in der Antragsplattform angezeigt werden, welche Veranstaltung ausfällt.
2) bei Antragstellung nachgewiesen werden, dass die öffentlich bekannt gemachte(n) Absage(n) bis zum 23.12.2021 erfolgt ist/sind.

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