Verlängerung des Soloselbstständigen- und des Spielstättenprogramms

Das Soloselbstständigenprogramm für Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe wird ebenso wie das Spielstätten- und Veranstaltungsprogramm bis zum 31.12. verlängert. Bis zum 30.06. kann das Soloselbstständigenprogramm für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 HIER beantragt werden. Auch für das Spielstättenprogramm sind bzgl. des Zeitraums Januar bis Juni 2021 bis zum 30.06. Antragstellungen HIER möglich.