Verlängerung des Soloselbstständigenprogramms: Antragstellungen ab sofort möglich

Die dritte Antragsrunde für das Soloselbstständigenprogramm geht an den Start: Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe können die Finanzhilfen in Höhe von bis zu 1.180 Euro € monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen für bis zu sechs Monate im Zeitraum von Juli bis Dezember 2021 beantragen. Die Antragstellung erfolgt erneut über “Bayern Innovativ”.

Verlängerung des Soloselbstständigen- und des Spielstättenprogramms

Das Soloselbstständigenprogramm für Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe wird ebenso wie das Spielstätten- und Veranstaltungsprogramm bis zum 31.12. verlängert. Bis zum 30.06. kann das Soloselbstständigenprogramm für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 HIER beantragt werden. Auch für das Spielstättenprogramm sind bzgl. des Zeitraums Januar bis Juni 2021 bis zum 30.06. Antragstellungen HIER möglich.

Verlängerung des Soloselbstständigenprogramms

Das Soloselbstständigenprogramm für Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Anträge für die Monate Januar bis Juni 2021 können HIER gestellt werden. Auch können noch bis zum 31. März 2021 Anträge für die Monate Oktober bis Dezember 2020 eingereicht werden.

Antragstellung für das Soloselbstständigenprogramm ab sofort möglich

Ab heute, den 18.12.2020, können Anträge für das neue Soloselbstständigenprogramm eingereicht werden. Soloselbstständige Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe können einmalig für bis zu drei Monate im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2020 einen Antrag für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen stellen. Das Programm wird mit der November-“Antragstellung für das Soloselbstständigenprogramm ab sofort möglich” weiterlesen