Verlängerung des Soloselbstständigenprogramms

Das Soloselbstständigenprogramm für Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Anträge für die Monate Januar bis Juni 2021 können HIER gestellt werden.

Auch können noch bis zum 31. März 2021 Anträge für die Monate Oktober bis Dezember 2020 eingereicht werden.

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