Die dritte Antragsrunde für das Soloselbstständigenprogramm geht an den Start: Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe können die Finanzhilfen in Höhe von bis zu 1.180 Euro € monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen für bis zu sechs Monate im Zeitraum von Juli bis Dezember 2021 beantragen.
Die Antragstellung erfolgt erneut über „Bayern Innovativ“.