Antragstellung für das Soloselbstständigenprogramm ab sofort möglich

Ab heute, den 18.12.2020, können Anträge für das neue Soloselbstständigenprogramm eingereicht werden.

Soloselbstständige Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe können einmalig für bis zu drei Monate im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2020 einen Antrag für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen stellen. Das Programm wird mit der November- und Dezemberhilfe des Bundes kumulierbar sein.

Antragsberechtigt sind Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe mit Hauptwohnsitz in Bayern. Sie müssen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sein oder ihren Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit oder aus einer Tätigkeit in kulturnahen Bereichen bestreiten.

Die durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen der Antragsteller*innen im Antragszeitraum müssen verglichen mit den durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen des Jahres 2019 durch Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Pandemie um mindestens 30 Prozent zurückgegangen sein. Wurde die Tätigkeit erst im Laufe des Jahres 2019 aufgenommen, werden als Vergleichszeitraum die vollen Monate des Jahres 2019 seit Aufnahme der Tätigkeit herangezogen, bei einer Aufnahme ab 1. November 2019 die vollen Monate bis einschließlich Februar 2020. Für den Zeitraum, für den die Antragsteller*innen bereits Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen oder beantragt haben, besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem Soloselbstständigenprogramm. Die Finanzhilfe kann jedoch nach Gewährung durch Grundsicherung aufgestockt werden, sofern sie zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichend ist, und ist im Falle einer Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen anzugeben.

Die Hotline für Informationen und Fragen zum Soloselbstständigenprogramm ist unter 089 / 2185 1942 von Montag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 15 Uhr zu erreichen.

Die Anträge können ab 18. Dezember 2020 bis spätestens 31. März 2021 HIER gestellt werden.

Weitere Infos finden sich HIER.

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