#kulturtrotztcorona: Anstehende Fristen für Förderprogramme

Bewerbung für das Programm #TakeCare
Noch bis zum 01. Februar 2021 ist es möglich, Anträge für die Förderprogramme des “Fonds Darstellende Künste” zu stellen, darunter auch das stipendienartige, ergebnisoffene Programm #TakeCare. Die Förderung in Höhe von bis zu 5.000 € wird an Einzelkünstler*innen vergeben. Langjährig kollektiv arbeitende Künstler*innengruppen können ihre Anträge für bis zu fünf antragstellende Personen zum selben Vorhaben gebündelt stellen.
Dazu zwei wichtige Hinweise: Ein Vorhaben kann jeweils nur einmal in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig. Auch können Künstler*innen in einer Förderrunde nur ein Vorhaben beantragen.
Weitere Details hält die Infoseite des “Fonds Darstellende Künste” bereit.

Bewerbung für das Soloselbstständigenprogramm
Wir möchten alle Mitglieder noch einmal dazu aufrufen, das Soloselbstständigenprogramm für freischaffende Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe zu nutzen. Anträge können rückwirkend für die Monate Oktober bis Dezember 2020 gestellt werden. Die Kombination mit der Coronahilfe des Bundes ist möglich. Anträge können bis einschließlich 31. März 2021 eingereicht werden.
Mehr Infos finden sich auf der Homepage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst; die Antragstellung erfolgt auf dem Portal von Bayern Innovativ.

Bewerbung für das Programm “Neustart Kultur” für Privattheater
Das Programm “Neustart Kultur” für Privattheater, ein Projekt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und des Deutschen Bühnenvereins, geht in die Verlängerung. Die maximale Fördersumme von 140.000 € bleibt ebenso unverändert wie die aktuell schon bestehenden Fördermöglichkeiten. Anträge können bis zum 31. März 2021 gestellt werden.
Für weitere Infos siehe die Pressemitteilung des Bühnenvereins.

Informationen zu weiteren Förderprogrammen finden sich auch auf unserer Homepage.

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