Verlängerung des Soloselbstständigenprogramms

Das Soloselbstständigenprogramm für Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Anträge für die Monate Januar bis Juni 2021 können HIER gestellt werden.

Auch können noch bis zum 31. März 2021 Anträge für die Monate Oktober bis Dezember 2020 eingereicht werden.

Digitale Veranstaltungsreihe “Freie Kunst-Szene Bayern” ins Leben gerufen

Das Bayerische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat eine neue Webinar-Reihe initiiert, die sich an Vertreter*innen der Freien Künste in Bayern richtet.

Die Idee hierzu ist während des digitalen Runden Tischs “Freie Kunst-Szene – Aktueller Stand und Zukunftsperspektive” mit dem Staatsministerium und den bayerischen Verbänden der Freien Künste entstanden.

Die Angebote der Seminarreihe reichen von der Realisierung digitaler Geschäftsmodelle über Formen sozial-ökologischer Kulturarbeit bis zum Storytelling für Künstler*innen.

#kulturtrotztcorona: Anstehende Fristen für Förderprogramme

Bewerbung für das Programm #TakeCare
Noch bis zum 01. Februar 2021 ist es möglich, Anträge für die Förderprogramme des “Fonds Darstellende Künste” zu stellen, darunter auch das stipendienartige, ergebnisoffene Programm #TakeCare. Die Förderung in Höhe von bis zu 5.000 € wird an Einzelkünstler*innen vergeben. Langjährig kollektiv arbeitende Künstler*innengruppen können ihre Anträge für bis zu fünf antragstellende Personen zum selben Vorhaben gebündelt stellen.
Dazu zwei wichtige Hinweise: Ein Vorhaben kann jeweils nur einmal in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig. Auch können Künstler*innen in einer Förderrunde nur ein Vorhaben beantragen.
Weitere Details hält die Infoseite des “Fonds Darstellende Künste” bereit.

Bewerbung für das Soloselbstständigenprogramm
Wir möchten alle Mitglieder noch einmal dazu aufrufen, das Soloselbstständigenprogramm für freischaffende Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe zu nutzen. Anträge können rückwirkend für die Monate Oktober bis Dezember 2020 gestellt werden. Die Kombination mit der Coronahilfe des Bundes ist möglich. Anträge können bis einschließlich 31. März 2021 eingereicht werden.
Mehr Infos finden sich auf der Homepage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst; die Antragstellung erfolgt auf dem Portal von Bayern Innovativ.

Bewerbung für das Programm “Neustart Kultur” für Privattheater
Das Programm “Neustart Kultur” für Privattheater, ein Projekt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und des Deutschen Bühnenvereins, geht in die Verlängerung. Die maximale Fördersumme von 140.000 € bleibt ebenso unverändert wie die aktuell schon bestehenden Fördermöglichkeiten. Anträge können bis zum 31. März 2021 gestellt werden.
Für weitere Infos siehe die Pressemitteilung des Bühnenvereins.

Informationen zu weiteren Förderprogrammen finden sich auch auf unserer Homepage.

Neujahrsgruß des vfdkb

Liebe Mitglieder, liebe Freund*innen,

wir wünschen euch allen ein frohes neues Jahr und hoffen, dass es für uns alle ein leichteres, begegnungsreicheres wird.  
Besonders freuen wir uns auf den weiteren spannenden Austausch mit euch – und darauf, von euch über aktuelle künstlerische wie kulturpolitische (auch digitale) Vorhaben informiert zu werden. Trotz der großen Einschränkungen werden wir unser Netzwerk gemeinsam am Leben erhalten.
Danke für alle Wünsche, die uns zum Jahresende erreicht haben!

Auch 2021 werden wir für die Kultur in Bayern einstehen:  
Unsere Vorsitzende Daniela Aue bringt ihre Expertise aktuell nicht nur in Arbeitsgruppen zum Kulturstabilisierungsprogramm 2020/21 ein, sondern fungiert zudem als Moderatorin der „Ständigen Konferenz der Landesverbände“, einem Zusammenschluss der Interessenvertretungen der freien darstellenden Künste.
Wir haben ein 15-seitiges Gutachten zur Situation der freischaffenden Künstler*innen, Gruppen und Privattheater in Bayern erarbeitet, zu dem unsere Mitglieder wertvolle Impulse beigetragen haben. Im Februar wird ein Arbeitstreffen der Landesverbände stattfinden, auf dem auf der Grundlage aller Gutachten gemeinsame kulturpolitische Argumentationslinien entwickelt werden.

Auch die Ausweitung des Angebots für die Fläche schreitet voran. So führen die Geheime Dramaturgische Gesellschaft und der BFDK aktuell eine Befragung durch, die es sich zum Ziel gesetzt hat, Erkenntnisse über die Zusammenarbeit mit Verwaltung und Kulturpolitik zu gewinnen. Das daran anknüpfende Projekt „Mobiles Kulturamt“, das 2021 deutschlandweit durchgeführt wird, wurde in Kooperation mehrerer Landesverbände entwickelt. Nähere Informationen folgen zeitnah.

Haltet uns gerne weiterhin über eure aktuelle Situation, eure Wünsche und Anregungen auf dem Laufenden.

Herzliche Grüße
Daniela, Julia, Barbara, Agnes und Katharina

Antragstellung für das Soloselbstständigenprogramm ab sofort möglich

Ab heute, den 18.12.2020, können Anträge für das neue Soloselbstständigenprogramm eingereicht werden.

Soloselbstständige Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe können einmalig für bis zu drei Monate im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2020 einen Antrag für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen stellen. Das Programm wird mit der November- und Dezemberhilfe des Bundes kumulierbar sein.

Antragsberechtigt sind Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe mit Hauptwohnsitz in Bayern. Sie müssen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sein oder ihren Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit oder aus einer Tätigkeit in kulturnahen Bereichen bestreiten.

Die durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen der Antragsteller*innen im Antragszeitraum müssen verglichen mit den durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen des Jahres 2019 durch Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Pandemie um mindestens 30 Prozent zurückgegangen sein. Wurde die Tätigkeit erst im Laufe des Jahres 2019 aufgenommen, werden als Vergleichszeitraum die vollen Monate des Jahres 2019 seit Aufnahme der Tätigkeit herangezogen, bei einer Aufnahme ab 1. November 2019 die vollen Monate bis einschließlich Februar 2020. Für den Zeitraum, für den die Antragsteller*innen bereits Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen oder beantragt haben, besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem Soloselbstständigenprogramm. Die Finanzhilfe kann jedoch nach Gewährung durch Grundsicherung aufgestockt werden, sofern sie zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichend ist, und ist im Falle einer Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen anzugeben.

Die Hotline für Informationen und Fragen zum Soloselbstständigenprogramm ist unter 089 / 2185 1942 von Montag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 15 Uhr zu erreichen.

Die Anträge können ab 18. Dezember 2020 bis spätestens 31. März 2021 HIER gestellt werden.

Weitere Infos finden sich HIER.

Daniela Aue bei Online-Panel “Hallo Kultur! Lebst Du noch? Kulturbetrieb im Lockdown” (15.12., 19 Uhr)

Am 15.12. ab 19 Uhr diskutiert unsere Vorsitzende Daniela Aue im Rahmen des Online-Panels “Hallo Kultur! Lebst Du noch? Kulturbetrieb im Lockdown” der SPD-Landtagsfraktion mit Vertreter*innen aus Kunst und Politik.

Seit Monaten arbeiten die Kultureinrichtungen in Bayern an ihrem Limit: Sie mussten zu Beginn der Corona-Pandemie als Erste schließen und sind jetzt schon im zweiten Lockdown. Besonders betroffen sind die soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler, die durch alle Raster der Förderangebote gefallen sind. Völlig unklar ist, unter welchen Bedingungen die Kultur ihre Arbeit wieder aufnehmen kann.
Welche Auswirkungen hatten die Monate der Lockdown auf die Kulturbranche? Welche Unterstützungsangebote brauchen die Kulturschaffenden? Wie können jetzt Perspektiven für die Zeit nach Corona geschaffen werden?

Diese Fragen erörtert der kulturpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Volkmar Halbleib mit folgenden Gästen:
Daniela Aue, Verband Freie Darstellende Künste Bayern e.V.
Philipp Ernst, Vizepräsident des Bayerischen Landesverbandes der Kultur- und Kreativwirtschaft
Roland Hefter, Liedermacher und Stadtrat
Anna Konjetzky, Choreographin
Karin Neoral, Kulturmanagerin

Zur Veranstaltung geht’s HIER.

BFDK sucht neues Leitungsteam

Angesichts zunehmend wachsender Aufgaben und gewonnener Relevanz wird die Struktur des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) ab 2021 neugeordnet. Ziel der Neustrukturierung ist u. a. eine erhöhte organisatorisch-administrative und inhaltlich-konzeptionelle Kapazität, um größere und komplexere (Förder-)Projekte dauerhaft umsetzen zu können. Die Geschäftsführung wird sich daher ab 2021 aus drei Personen zusammensetzen mit den Schwerpunkten Projekte/Veranstaltungen sowie Politik/Gremien und dem Schwerpunkt Finanzen/Administration. Aktuell ausgeschrieben sind die Positionen Leitung Politik/Gremien und Leitung Projekte/Veranstaltungen (Frist 05.01.2021).

Mehr Infos finden sich HIER.

BFDK sucht Leitung “Politik/Gremien” als Teil der Geschäftsführung

Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine kulturpolitisch begeisterte Person (w/m/d), die gemeinsam mit dem bestehenden Team in Berlin, aufbauend auf der bisherigen Arbeit des BFDK, den Bereich der Interessenvertretung des Verbandes auf der bundespolitischen wie auch auf der europäischen Ebene übernimmt, die Gremienarbeit von Verband und Geschäftsstelle federführend organisiert und die Belange der freien darstellenden Künste für den Verband differenziert und eloquent öffentlich vertritt.

Die Geschäftsführung wird sich ab 2021 aus drei Personen zusammensetzen mit den Schwerpunkten Projekte/Veranstaltungen sowie Politik/Gremien und dem Schwerpunkt Finanzen/Administration.

Das Arbeitsfeld beinhaltet einen großen Gestaltungsspielraum und viele Möglichkeiten, sich inhaltlich prägend und gestaltend einzubringen. Grundlage der Arbeit für das Leitungsteam ist ein enger Austausch mit Vorstand und Mitgliedsverbänden.

Angestrebt wird zunächst eine bis zu fünfjährige Vertragsdauer mit der Möglichkeit zu einer Verlängerung. Ein Arbeitsbeginn ist ab sofort möglich und wünschenswert, wir freuen uns aber auch über Bewerbungen von Menschen, welche ihre aktuell laufenden Arbeitsverpflichtungen übergeben oder abschließen wollen und ermöglichen dafür die entsprechenden Zeiteinteilungen.

Die Ausschreibung findet sich HIER.

DIGITALE Mitgliederversammlung am 27.10. auf Zoom

Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen haben wir uns dafür entschieden, unsere Mitgliederversammlung am 27.10. ausschließlich virtuell durchzuführen.
Statt in der Nürnberger Tafelhalle treffen wir uns in Zoom. Den entsprechenden Link werden unsere Mitglieder kurz vor der Veranstaltung via Mail erhalten.

Solltet ihr unter diesen Bedingungen doch an der Mitgliederversammlung teilnehmen wollen, bitten wir euch um eure Zusage unter der an die Mitglieder versendeten doodle-Umfrage.

Der Ablauf wird ein wenig verkürzt und das Abendprogramm wird ausfallen müssen – ein Streaming des Theaterstücks ist leider nicht möglich.

Das Programm gestaltet sich wie folgt:
14 bis 15:30 Uhr: Mitgliederversammlung Teil 1
15 Minuten Pause
15:45 Uhr bis 17 Uhr: Mitgliederversammlung Teil 2

Vielen Dank für euer Verständnis!